Wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Beifahrern am 7. April 1977 muss sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker bald vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage wegen Mordes in vollem Umfang zugelassen. Ob und inwieweit die heute 57-Jährige an der Tat beteiligt war, muss nun die Beweisaufnahme aufklären.
Mit der Zulassung der Anklage hält das Oberlandesgericht Stuttgart eine Verurteilung für möglich. Im Vorjahr war der Bundesgerichtshof noch von einer Beihilfe ausgegangen und hatte einen entsprechenden Haftbefehl kurz vor Weihnachten aufgehoben.
Bubacks Sohn bemerkte zu der Entscheidung, dass es für Land und Rechtsstaat wichtig sei, dass die Wahrheit ans Licht komme.